IHRE Vorteile der BonusCard
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1.  KFZ-Pannendienst (BonusCard)

Bestimmungen zum KFZ-Pannendienst (download der kompletten Bedingungen unter www.promakler.at):

Voraussetzung für die Leistung des Pannendienstes: Auf jeden Fall zuerst die Notrufnummer wählen!!!

KFZ-Assistance für Kraftfahrzeuge, die der Inhaber einer Bonuscard lenkt (gilt für KFZ bis   3,5 t Gesamtgewicht, die „zu keiner besonderen Verwendung“ oder „zur Verwendung im Werkverkehr“ zugelassen sind) für Reisen innerhalb Österreichs und Europas im geographischen Sinn (nicht eingeschlossen sind Island, Spitzbergen, Madeira, Zypern, die kanarischen Inseln, die Azoren, Grönland, der asiatische Teil der Türkei und der asiatische Teil Russlands).

Gedeckt sind Reisen

  • Innerhalb Österreichs unabhängig von der Dauer und dem Grund der Reise
  • Innerhalb Europas bis zu einer Dauer von weniger als drei Monaten unabhängig vom Grund der Reise 

Die Leistungsberechtigten haben Anspruch auf die unten beschriebenen Leistungen bei einer Reise, die mit einem gedeckten Fahrzeug unternommen wird, wenn das Fahrzeug aufgrund der folgenden Ereignisse nicht mehr fahrbereit bzw. nicht mehr verkehrssicher ist:

Gedeckte Ereignisse:

  • Fahrzeugpanne: mechanisches, elektrisches, elektronisches oder hydraulisches Versagen sowie Reifenpanne, Kraftstoffpanne (auch Kraftstoffmangel oder Verwendung eines ungeeigneten Kraftstoffes), Verlust der Fahrzeugschlüssel, Vergessen des Codes für die automatische Wegfahrsperre
  • Unfall des Fahrzeuges: Ereignis, das von außen her plötzlich, unbeabsichtigt, unvorhersehbar mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkt und dieses beschädigt
  • Diebstahl des Fahrzeuges
  • Diebstahlversuch oder Vandalismus an dem Fahrzeug

   

Fahrzeugbezogene Assistanceleistungen in Österreich und im Ausland

  • Pannenhilfe: Wenn das Fahrzeug infolge eines gedeckten Ereignisses nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher ist, organisiert die Notrufzentrale die Pannenhilfe vor Ort des gedeckten Fahrzeuges (einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten Kleinteile) und trägt die hierbei entstehenden Kosten.
  • Abschleppen: Ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle nicht möglich, organisiert die Notrufzentrale die Abschleppung des Fahrzeuges bis zur nächsten Werkstatt, die in der Lage ist, das Fahrzeug zu reparieren und trägt die für die Abschleppung entstehenden Kosten. Sollte das Fahrzeug sichergestellt sein, kann die Notrufzentrale erst nach Aufhebung der Sicherstellung eingreifen.
  • Bergung: Ist das Fahrzeug infolge einer Panne oder eines Unfalles von der Straße abgekommen, organisiert die Notrufzentrale die Bergung des Fahrzeuges und übernimmt die hierbei entstehenden Kosten bis zu maximal  € 1.000,00.
  • Rücktransport des nicht fahrbereiten Fahrzeuges in Form eines Pick-Ups: Nach einer Panne oder einem Unfall organisiert die Notrufzentrale auf expliziten Wunsch des Kunden den Rücktransport des Fahrzeuges (inkl. des Karteninhabers und der Fahrzeuginsassen) zum Wohnort des Leistungsberechtigten unter der Bedingung, dass das Fahrzeug schwerbeschädigt ist, das Fahrzeug am Schadentag nicht fahrbereit gemacht werden kann und das Fahrzeug als reparaturwürdig aus wirtschaftlicher Sicht bewertet wird, d.h. kein Totalschaden vorliegt. Der Rücktransport innerhalb Österreichs erfolgt als Pick-Up und wird bis zu einem Höchstbetrag von € 1.000,00 übernommen.
  • Sämtliche personenbezogenen Assistanceleistungen (sh. übernächster Absatz) entfallen bei Inanspruchnahme dieser Leistung.

Zusätzliche, nur im Ausland gültige Assistanceleistungen

  • Rücktransport des nicht fahrbereiten Fahrzeuges: Nach einer Panne oder einem Unfall im Ausland organisiert die Notrufzentrale den Rücktransport in eine Werkstatt in der Nähe des Wohnortes des Leistungsberechtigten unter der Bedingung, dass die Reparatur vor Ort länger als 7 Tage dauern würde und dass das Fahrzeug als reparaturwürdig aus wirtschaftlicher Sicht bewertet wird. Der Rücktransport erfolgt über einen Sammeltransport und wird bis zu einem Höchstbetrag von € 1.500,00 übernommen.
  • Fahrzeugunterstellung: Wird der Rücktransport eines Fahrzeuges beschlossen, wird eine sichere Unterstellung bis maximal zwei Wochen organisiert und die hierbei anfallenden Kosten übernommen.

Personenbezogene Assistanceleistungen

Entweder

  • Übernachtung vor Ort: Ist das Fahrzeug infolge eines gedeckten Ereignisses nicht fahrbereit und kann am Schadentag auch nicht fahrbereit gemacht werden, organisiert die Notrufzentrale die Übernachtung der Insassen, die die Reparatur des Fahrzeuges vor Ort abwarten und übernimmt die Kosten bis zu maximal € 75,00 pro Nacht und Person, maximal für drei Nächte.

oder

  • Rück- oder Weiterreise der Insassen: Im Falle eines gedeckten Ereignisses am Fahrzeug organisiert die Notrufzentrale die Rückreise der Insassen an ihren Wohnort in Österreich. Anstelle der Rückreise können die Insassen die Weiterreise an ihren Zielort innerhalb des Geltungsbereichs (Österreich und Europa im geographischen Sinn) wählen.
  • Die Kosten für diese Leistung werden in folgendem Rahmen übernommen:
  • Bei einem Schaden innerhalb Österreichs: Die Kosten werden auf Basis eines Zugtickets 1. Klasse übernommen, sofern das Fahrzeug am Schadentag nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann oder im Falle eines Fahrzeugdiebstahles.
  • Bei einem Schaden im Ausland: Die Kosten werden auf Basis eines Zugtickets 1. Klasse übernommen bzw. auf Basis eines Flugtickets der Economy Class, falls die Zugfahrt länger als 8 Stunden dauern sollte, sofern das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Tagen fahrbereit gemacht werden kann oder im Falle eines Fahrzeugdiebstahles.
  • Taxikosten werden zum und vom nächsten erreichbaren öffentlichen Verkehrsmittel übernommen.
  • Abholung des reparierten Fahrzeuges: Die Notrufzentrale organisiert die Fahrt des Leistungsberechtigten oder einer anderen Person, die das Fahrzeug abholt, auf Basis der Kosten eines Zugtickets 1. Klasse inkl. Taxikosten zum und vom nächst erreichbaren öffentlichen Verkehrsmittel.

Nicht versicherte Ereignisse:

  • Einsinken des Fahrzeuges
  • Krieg oder kriegsähnliche Zustände, militärische Besetzung, Unruhen, Aufstände
  • Naturkatastrophen (Sturm, Überschwemmung, Vulkansausbruch, Erdbeben, Sturmflut, radioaktive Explosion oder Verseuchung, etc.)
  • Teilnahme an Rallyes oder sonstigen Sportwettkämpfen, vorbereitende Tests, Teilnahme an Manövern, Einsätze in Katastrophen- oder Kriegsgebieten
  • Stilllegung durch die Polizei, insbesondere bei schweren Vergehen oder Straftaten (Geschwindigkeitsübertretung, Alkohol am Steuer) oder wenn das Fahrzeug sichergestellt wird
  • Ersatz, Anbringung, Wartung von Zubehörteilen, die nachträglich am Fahrzeug angebracht werden und die damit verbundenen Konsequenzen

Die Pannenhilfe wird organisiert durch die IMA Deutschland GmbH, Triebstraße 32, D-80993 München

    

Was tun im Schadensfall:

Rufen Sie die Notrufnummer 0800 20 25 60 (aus dem Ausland +43 1 20 250 60) auf Ihrer BonusCard und kommen Sie sicher nach Hause!

    
2. Leistungsübersicht KFZ-Rechtsschutz  (BonusCard)

KFZ-Rechtsschutz für einspurige Fahrzeuge mit Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz (subsidiär als Halter des KFZ gem. Art. 17 der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ARB 2010)

  • Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privat-, Berufs- und Betriebsbereich (subsidiär gem. Art. 19 der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ARB 2010)
  • für den Inhaber einer BonusCard (nicht aber seine Angehörigen) während der Dauer der Gültigkeit der BonusCard
  • auf Basis der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung ARB 2010 (download unter www.promakler.at )
  • die Versicherungssumme beträgt € 58.000,00 (mit Wertanpassung gem. Art. 14 ARB 2010)
  • der Versicherungsschutz gilt subsidiär, sofern Versicherungsschutz nicht aus anderen Versicherungsverträgen besteht. Leistungen aus diesen anderen Versicherungsverträgen werden auf die Versicherungssumme dieses Vertrages angerechnet. Keine Deckung besteht im Falle der Leistungsfreiheit des anderen Versicherers. Die Deckung bleibt allerdings aufrecht, wenn der andere Versicherer seine Leistungsfreiheit nur auf mangelnde Prämienzahlung stützt.

Risikoträger für die Rechtsschutz-Versicherung ist die Donau Allgemeine Versicherung AG, Schottenring 15, 1010 Wien

Was tun im Schadensfall:

Rufen Sie Ihren Versicherungsmakler an und kommen Sie sicher zu Ihrem Recht!

Zusätzliche Leistungen der BonusCard plus

  1. Anspruch auf Beratung und Betreuung in den im Maklervertrag vereinbarten Risikokreisen (BonusCard plus).
  2. jährliche Durchführung einer Risikoanalyse zur Erstellung eines angepassten Deckungskonzeptes und Unterstützung vor und nach dem Versicherungsfall (BonusCard plus).
  3. Der laufende und regelmäßige Prämienvergleich durch den Versicherungsmakler schafft zusätzliche Sicherheit (BonusCard plus)

   

3. Allgemeines

Die Verwaltung der BonusCard sowie der Einzug der jährlichen Kosten erfolgen im Auftrag Ihres Versicherungsmaklers durch die proMakler e.G., Kirchenplatz 2, 4532 Rohr, FN391773m LG Steyr. Die Leistungen gemäß Pkt. 3. bis 5. erbringt ausschließlich Ihr Versicherungsmakler.

Bedingung Nr. BCX01/2013